Mofa-Prüfbescheinigung
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Vorbesitz: | Nein |
Befristet: | Nein |
Einschluss der Klassen: |
Keine |
Mindestalter: | 15 Jahre |
Ausbildung
Theorie | 6 Doppelstunden, spezieller Mofakurs | ||
Praxis |
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Prüfung
Theorie | 20 Fragen (15 Grund- und 5 Zusatzstoff) maximal 7 Fehlerpunkte |
Praxis | entfällt |