Mofa-Prüfbescheinigung

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h; mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Vorbesitz: Nein
Befristet: Nein
Einschluss
der Klassen:
Keine
Mindestalter: 15 Jahre

Ausbildung

Theorie 6 Doppelstunden, spezieller Mofakurs
Praxis
6 Doppelstunden, spezieller Mofakurs
90 Minuten Grundausbildung

Prüfung

Theorie 20 Fragen (15 Grund- und 5 Zusatzstoff)
maximal 7 Fehlerpunkte
Praxis entfällt