Der Führerschein – wie fange ich an, welche Voraussetzungen gibt es?
Du bist dabei, den Führerschein zu machen und kannst es kaum noch erwarten, endlich unabhängig zu sein?
Wir unterstützen dich – mit vielen nützlichen Tipps, die dir aus dem „Fahrschul-Dschungel“ helfen, damit du dein Ziel so gut wie möglich erreichen kannst!
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Damit der Weg zum Führerschein ohne Umwege zum Ziel führt, müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ stellen.
Hier gilt es Folgendes nachzuweisen:
- Erfüllung des Mindestalters (je nach Führerschein-Klasse zwischen 15 und 21 Jahre)
- Nachweis über einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland (z. B. durch gültigen Personalausweis)
- Nachweis über einen Sehtest beim Optiker oder Augenarzt. Übrigens: Auch der TÜV und die DEKRA führen Sehtests durch. (Wer bereits einen Führerschein besitzt und auf eine andere Fahrerlaubnisklasse erweitern möchte, benötigt nur dann einen neuen Sehtest, wenn der bestehende mehr als zwei Jahre zurückliegt)
- Lichtbild in der Größe 35 mm x 45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
- Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ bzw. an einem Erste-Hilfe-Kurs. Dies gilt für den Ersterwerb des Führerscheins in nahezu allen Führerscheinklassen
Am besten hat man sich auch bereits eine Fahrschule ausgesucht, mit der man zusammen den „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ ausfüllt. Es gibt auch Fahrschulen, die den Antrag für den Antragsteller abgeben, sodass man dies nicht selbst tun muss.
Führerschein mit 17
Im Jahr 2004 bestand in Deutschland erstmals die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit dem Alter von 17 Jahren zu erlangen. Die Altersgruppe der 18 bis 25-Jährigen ist bedeutend öfter in schwere Unfälle verwickelt als alle anderen Gruppen.
Wesentliche Gründe hierfür sind die noch fehlende Fahrpraxis und das Überschätzen des eigenen Könnens. Um die Sicherheit der jungen Fahrer und ihrer Beifahrer zu erhöhen, wurde der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ gestartet.
Der Ablauf und die Bedingungen:
- Die Führerschein-Ausbildung für die Klassen B und BE kann mit 16 ½ Jahren beginnen. Hierfür ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nötig
- 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung
- Am 17. Geburtstag erhält man die Prüfungsbescheinigung. Sie ist nur in Deutschland gültig
- In der Prüfbescheinigung sind die Begleitpersonen eingetragen. Diese müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung maximal 3 Punkte in Flensburg haben
- Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht unter Drogen und Alkoholeinfluss (über 0,5 Promille) stehen
- Wer ohne Begleitperson fährt, verliert die Fahrerlaubnis, muss ein Bußgeld zahlen, erhält vier Punkte in Flensburg und muss ein Aufbauseminar besuchen
- Die Prüfbescheinigung ist nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag gültig, daher rechtzeitig den EU-Kartenführerschein beantragen!