Klasse T

Zugmaschinen mit max. 60 km/h

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Vorbesitz: Nein
Befristet: Nein
Einschluss
der Klassen:
AM, L
Mindestalter: 16 Jahre für bis 40 km/h
18 Jahre für 40 km/h bis 60 km/h

Ausbildung

Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung

Prüfung

Theorie 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)
maximal 10 Fehlerpunkte
Praxis 60 Minuten