Klasse T
Zugmaschinen mit max. 60 km/h
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Vorbesitz: | Nein |
Befristet: | Nein |
Einschluss der Klassen: |
AM, L |
Mindestalter: | 16 Jahre für bis 40 km/h 18 Jahre für 40 km/h bis 60 km/h |
Ausbildung
Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Grundausbildung |
Prüfung
Theorie | 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte |
Praxis | 60 Minuten |