Klasse L

Zugmaschinen mit max. 40 km/h

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorbesitz: Nein
Befristet: Nein
Einschluss
der Klassen:
Keine
Mindestalter: 16 Jahre

Ausbildung

Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Keine praktische Ausbildung erforderlich

Prüfung

Theorie 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)
maximal 10 Fehlerpunkte
Praxis Praktische Prüfung entfällt