Klasse L
Zugmaschinen mit max. 40 km/h
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Vorbesitz: | Nein |
Befristet: | Nein |
Einschluss der Klassen: |
Keine |
Mindestalter: | 16 Jahre |
Ausbildung
Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Keine praktische Ausbildung erforderlich |
Prüfung
Theorie | 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte |
Praxis | Praktische Prüfung entfällt |