Klasse C1
LKW bis 7.500 kg, ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz: | B |
Befristet: | 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: |
Keine |
Mindestalter: | 18 Jahre |
Ausbildung
Theorie | 6 Doppelstunden Grundstoff 6 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Grundausbildung, Sonderfahrten: 3 Fahrstunden Überland 1 Fahrstunden Autobahn 1 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Prüfung
Theorie | 30 Fragen (10 Grund- und 20 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte |
Praxis | 75 Minuten |