Klasse C

LKW über 3.500 kg, ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz: B
Befristet: 5 Jahre
Einschluss
der Klassen:
C1
Mindestalter: 21 Jahre, 18 Jahre in Sonderfällen

Ausbildung

Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung, Sonderfahrten (B auf C):
5 Fahrstunden Überland
2 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie 37 Fragen (10 Grund- und 27 Zusatzstoff)
maximal 10 Fehlerpunkte
Praxis 75 Minuten