Klasse C
LKW über 3.500 kg, ab 21 Jahre
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Vorbesitz: | B |
Befristet: | 5 Jahre |
Einschluss der Klassen: |
C1 |
Mindestalter: | 21 Jahre, 18 Jahre in Sonderfällen |
Ausbildung
Theorie | 6 Doppelstunden Grundstoff 10 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Grundausbildung, Sonderfahrten (B auf C): 5 Fahrstunden Überland 2 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Prüfung
Theorie | 37 Fragen (10 Grund- und 27 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte |
Praxis | 75 Minuten |