Klasse B

PKW bis 3.500 kg, ab 18 (17) Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

BE – Theorieprüfung entfällt

B96 – Theorieprüfung entfällt

Vorbesitz: Nein
Befristet: Nein
Einschluss
der Klassen:
AM, L
Mindestalter: 18 Jahre, Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Ausbildung

Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff
2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung, Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)
maximal 10 Fehlerpunkte
Praxis 55 Minuten