Klasse B
PKW bis 3.500 kg, ab 18 (17) Jahre
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
BE – Theorieprüfung entfällt
B96 – Theorieprüfung entfällt
Vorbesitz: | Nein |
Befristet: | Nein |
Einschluss der Klassen: |
AM, L |
Mindestalter: | 18 Jahre, Begleitetes Fahren ab 17 Jahren |
Ausbildung
Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Grundausbildung, Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Prüfung
Theorie | 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte |
Praxis | 55 Minuten |