Klasse A
Motorrad über 50 cm³ oder über 45 km/h
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Vorbesitz: | Nein |
Befristet: | Nein |
Einschluss der Klassen: |
A2, A1, AM |
Mindestalter: | 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) |
Ausbildung
Theorie | 12 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis | Grundausbildung, Sonderfahrten: 5 Fahrstunden Überland 4 Fahrstunden Autobahn 3 Fahrstunden bei Dunkelheit |
Prüfung
Theorie | 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff) maximal 10 Fehlerpunkte |
Praxis | 60 Minuten |