Klasse A

Motorrad über 50 cm³ oder über 45 km/h

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz: Nein
Befristet: Nein
Einschluss
der Klassen:
A2, A1, AM
Mindestalter: 24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Ausbildung

Theorie 12 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis Grundausbildung, Sonderfahrten:
5 Fahrstunden Überland
4 Fahrstunden Autobahn
3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie 30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)
maximal 10 Fehlerpunkte
Praxis 60 Minuten