Die Praxis – Fahrstunden und Prüfung
Die erste Fahrstunde bringt oft Aufregung mit sich, doch Fahrlehrer sind darauf vorbereitet. Sie bremsen Ungeduldige und führen Nervöse mit Ruhe ans Fahren heran. Die Praxis beginnt leicht und wird schrittweise anspruchsvoller.
Von der ersten Fahrstunde …
Sie beginnt mit der Grundausbildung, in der es zunächst um elementares Verhalten vor dem eigentlichen Start geht: Sitz einstellen, alle Spiegel einstellen, richtige Position zum Lenkrad, Höhe des Lenkrads, Handhaltung, Umgang mit den Pedalen und anderen Bedienelementen. Erst danach wird zum ersten Mal der Zündschlüssel gedreht, aber halt: Vorher angurten! Je nach Vorkenntnissen geht es mehr oder weniger schnell zu schwierigeren Fahrsituationen, wie zum Beispiel in höhere Gänge schalten, fahren im dichteren Verkehr, rückwärts einparken oder auch Wendemanöver in engeren Straßen.
… bis zu den Sonderfahrten
Nach der Grundausbildung geht es in die Sonderfahrten, auch „Besondere Ausbildungsfahrten“ genannt. Hierzu gehören die Überland-, die Autobahn- und die Nachtfahrten. Zu beachten ist jedoch, dass der Fahrlehrer mehr Sonderfahrten durchführen kann und muss, wenn der Ausbildungsstand des Fahrschülers das erfordert.
Wann bin ich soweit?
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden, frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters. Man sollte nicht mit Gewalt auf die praktische Prüfung drängen, sondern wirklich das Urteil des Fahrlehrers respektieren, ob man schon bereit für die Prüfung ist, selbst wenn man alle vorgeschriebenen Ausbildungsfahrten absolviert hat.
Was wird geprüft?
Geprüft wird im städtischen Straßenverkehr, auf Landstraße und Kraftstraße/ Autobahn (nicht Klasse M) auf folgende Fähigkeiten und Kenntnisse:
- Sicheres Führen eines Kraftfahrzeuges
- Kenntnis und Anwendung der Verkehrsregeln
- Alle nötigen technischen Kenntnisse
- Umweltbewusstes Fahren
- Diverse Grundfahraufgaben, insbesondere bei langsamer Fahrt
Nicht bestanden?
Wie bei der theoretischen Fahrprüfung, darf auch die praktische erst nach Ablauf von zwei Wochen wiederholt werden. Und hier ist nach dreimaligem Nichtbestehen eine erneute Prüfung ebenfalls erst nach 3 Monaten möglich. Grundsätzlich ist die Anzahl der Wiederholungen nicht begrenzt, aber der Führerscheinantrag beispielsweise verfällt nach einem Jahr. Auch die zuvor bestandene theoretische Prüfung gilt ohne bestandene praktische Prüfung nur 1 Jahr.
