Die Führerschein-klassen im Überblick

Vor dem Fahren gelten feste gesetzliche Vorgaben. Dieses Kapitel beantwortet wichtige Fragen: Welche Fahrzeuge darf man fahren? Wann kann die Ausbildung beginnen? Und was bedeuten die Schlüsselzahlen?

Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge

Um Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen zu dürfen, ist eine Fahrerlaubnis nötig. Diese Fahrerlaubnis wird von der zuständigen Behörde erteilt und ist nur für die ausgestellte Klasse gültig.

Der Führerschein ist die amtliche Bescheinigung, die nachweist, dass man im Besitz einer Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge ist.

PKW

Klasse B

PKW bis 3.500 kg, ab 18 (17) Jahre

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

BE – Theorieprüfung entfällt

B96 – Theorieprüfung entfällt

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

AM, L

Mindestalter:

18 Jahre, Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

55 Minuten

Motorrad

Klasse A

Motorrad über 50 cm³ oder über 45 km/h

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

A2, A1, AM

Mindestalter:

24 Jahre (bei Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

60 Minuten

Klasse A1

Motorrad bis zu 125 cm³, max. 11 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

AM

Mindestalter:

16 Jahre

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

45 Minuten

Klasse A2

Motorrad, Motorleistung max. 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

A1, AM

Mindestalter:

18 Jahre

Ausbildung

 

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

5 Fahrstunden Überland

4 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Prüfung

 

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

60 Minuten

 

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h

– Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

– Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

– dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren;

– bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

Keine

Mindestalter:

15 Jahre

Ausbildung

 

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, keine Sonderfahrten

Prüfung

 

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

45 Minuten

LKW

Klasse C

LKW über 3.500 kg, ab 21 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz:

B

Befristet:

5 Jahre

Einschluss der Klassen:

C1

Mindestalter:

21 Jahre, 18 Jahre in Sonderfällen

Ausbildung

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff

10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten (B auf C):

5 Fahrstunden Überland

2 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

37 Fragen (10 Grund- und 27 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

75 Minuten

Klasse CE

LKW über 3.500 kg und Anhänger über 750 kg

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Vorbesitz:

C

Befristet:

5 Jahre

Einschluss der Klassen:

C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE

Mindestalter:

21 Jahre, 18 Jahre in Sonderfällen

Ausbildung

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten (C auf CE):

5 Fahrstunden Überland

2 Fahrstunden Autobahn

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (10 Grund- und 20 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

75 Minuten

Klasse C1

LKW bis 7.500 kg, ab 18 Jahre

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz:

B

Befristet:

5 Jahre

Einschluss der Klassen:

Keine

Mindestalter:

18 Jahre

Ausbildung

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff

6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

3 Fahrstunden Überland

1 Fahrstunden Autobahn

1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (10 Grund- und 20 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

75 Minuten

Bus

Klasse D

Bus mit mehr als acht Personen

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz:

B

Befristet:

5 Jahre

Einschluss der Klassen:

D1

Mindestalter:

24 Jahre, 18 / 21 Jahre in Sonderfällen

Ausbildung

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff

10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

Bei Vorbesitz Klasse B, bis 2 Jahre

Fahrpraxis:

45 Fahrstunden Grundausbildung

22 Fahrstunden Überland

14 Fahrstunden Autobahn

8 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

40 Fragen (10 Grund- und 30 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

75 Minuten

Klasse D1

Bus mit bis zu 16 Personen

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Vorbesitz:

B

Befristet:

5 Jahre

Einschluss der Klassen:

Keine

Mindestalter:

21 Jahre, 18 Jahre in Sonderfällen

Ausbildung

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff

10 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung, Sonderfahrten:

Bei Vorbesitz Klasse B, bis 2 Jahre

Fahrpraxis:

41 Fahrstunden Grundausbildung

19 Fahrstunden Überland

12 Fahrstunden Autobahn

7 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

35 Fragen (10 Grund- und 25 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

75 Minuten

Zugmaschinen

Klasse T

Zugmaschinen mit max. 60 km/h

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

AM, L

Mindestalter:

16 Jahre für bis 40 km/h

18 Jahre für 40 km/h bis 60 km/h

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

6 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Grundausbildung

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

60 Minuten

Klasse L

Zugmaschinen mit max. 40 km/h

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Vorbesitz:

Nein

Befristet:

Nein

Einschluss der Klassen:

Keine

Mindestalter:

16 Jahre

Ausbildung

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

Keine praktische Ausbildung erforderlich

Prüfung

Theorie:

30 Fragen (20 Grund- und 10 Zusatzstoff)

maximal 10 Fehlerpunkte

Praxis:

Praktische Prüfung entfällt